Verbraucherschutz NEU - Neuerungen für Onlineshopbetreiber
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Ab 13. Juni 2014 tritt eine größere Verbraucherschutzregelung in Kraft, welche Wohl oder Übel für einiges an Arbeit sorgen dürfte. Im Wesentlichen betrifft es Onlineshopbetreiber. Neue Wiederrufsbelehrungen, Hinweispflichten bei den Zahlungsformen und Informationspflichten.
Ein kleiner Auszug von den kommenden Änderungen im eCommerce
- Vertragliche Informationspflichten für Verbraucherverträge z.B. Voraussetzungen für die Erhebung eines Entgelts für die Nutzung eines Zahlungsmittels
- Neufassung des Widerrufsrechts und des Rechts der Rückabwicklung bei Verbraucherverträgen sowie ein einheitliches europäisches Muster für Widerrufsbelehrungen
- Verpflichtung des Händlers zur Bestätigung eines Vertrages
- Hinweispflicht bezüglich der Akzeptanz von bestimmten Zahlungsmitteln und dem eventuellen Bestehen von Lieferbeschränkungen
- Anpassung des Begriffs der Garantie an die Definition der Verbraucherrechterichtlinie
- Ergänzung bestimmter Vorschriften des Verbrauchergüterkaufrechts, welche die Leistungszeit sowie den Gefahrübergang beim Versendungskauf in Abweichung vom allgemeinen Kaufrecht regeln
- Grundsätzliche Übernahme der Kosten von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie der Rücksendung der Ware durch den Händler, sofern dieser den Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert hat
Der Effekt soll ein einfacher zu handhabender Verbraucherschutz sein. In jedem Fall ist es ratsam, sich mit dem Anwalt seines Vertrauens in Verbindung zu setzten, oder den WKO Termin nicht zu verpassen.
Konsumentenschutz NEU
Massive rechtliche Änderungen für Webshops und Online-Portale
Dienstag, 03. Juni 2014
16:00 - 18:00 Uhr
WKO Oberösterreich
Hessenplatz 3
4020 Linz
Muster einer Wiederrufsbelehrung. Zur Verfügung gestellt vom Händlerbund